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Achtung Steuerfalle: Diese 5 Tipps helfen Anlegern
Die Geldanlage in Aktien oder Fonds ist vielen Privatpersonen im derzeit negativen Zinsumfeld

Die Geldanlage in Aktien oder Fonds ist vielen Privatpersonen im derzeit negativen Zinsumfeld zu unsicher. Eine echte Alternative ist mittlerweile die Investition in Edelmetalle wie Gold oder Silber. „Bei jeder Vermögensanlage ist es ratsam, sich vorher über die rechtlichen und vor allem steuerlichen Rahmenbedingungen zu informieren“, so Stefan Krämer, Finanzexperte und Vorstand der CelticGold AG. Wussten Sie, dass beim Kauf von Silber eine Mehrwertsteuer anfällt, beim Goldkauf hingegen nicht? Mit diesem und weiteren Tipps tappen Anleger garantiert nicht in die Steuerfalle bei der Vermögensanlage in Edelmetalle. 

  1. Beim Kauf von Anlagegold fällt in Deutschland in der Regel keine Mehrwertsteuer an. Dafür gelten jedoch besondere Bestimmungen: Barren müssen eine Reinheit von mindestens 995 Tausendstel haben, Goldmünzen müssen eine Reinheit von mindestens 990 Tausendstel haben, müssen nach 1800 geprägt worden sein und darüber hinaus aktuelles oder früheres Zahlungsmittel in ihrem jeweiligen Herkunftsland sein. Für Silberbarren hingegen gilt beim Kauf die in Deutschland zu entrichtende Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Silbermünzen können differenzbesteuert in Deutschland oder mehrwertsteuerfrei in Estland erworben werden.
  2. Investieren Anleger in physisches Gold, also Barren oder Münzen, unterliegen diese nicht der Einkommenssteuer, da sie keine Dividenden oder Zinsen abwerfen. Das heißt sie müssen bei der Einkommenssteuererklärung nicht angegeben werden. Allerdings können dafür auch keine Werbungskosten geltend gemacht werden.
  3. Wer beim Verkauf von Gold Gewinne macht, sollte darauf achten, wie lange er die Münzen oder Barren in seinem Besitz hatte: Bei einer Haltungsdauer von unter einem Jahr, müssen die Gewinne versteuert werden – allerdings erst ab 600 Euro.
  4. Entscheiden sich Anleger nicht für physisches Gold sondern für Goldminenaktien oder -fonds, werden diese steuerlich genauso behandelt wie „normale“ Fonds. Das heißt, eventuelle Gewinne unterliegen – unabhängig von der Haltungsdauer – der Abgeltungssteuer und müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
  5. Befindet sich physisches Gold im Nachlass eines Verstorbenen, so unterliegt es ebenso wie Schmuck oder andere Wertgegenstände der Erbschaftssteuer. Es gelten jedoch persönliche Steuerfreibeträge, sodass je nach Menge des Goldes und Umfang des gesamten Erbes jeder Fall einzeln betrachtet wird. Jede Erbschaft muss aber unbedingt dem Finanzamt mitgeteilt werden, da sonst die Falle der Steuerhinterziehung droht.

Fazit: Wer in das gelbe Edelmetall Gold investieren möchte, sollte dies in Form von Barren und Münzen tun. Ein Vergleich verschiedener Banken und Edelmetallhändler lohnt sich, um das beste Angebot zu erhalten.

Was ist mit Deutschlands Gold?
Nach offizieller Statistik besitzt Deutschland 3.428 Tonnen Gold, nach den USA der zweitgrößte Goldschatz der Welt. Mit Gründung der EZB transferierte die