50g Goldbarren haben ein Feingewicht von 50g Feingold, bei einem Feingehalt von mindestends 999/1000. Das ist Standard für Goldbarren, da keine weiteren Legierungsbestandteile, wie zum Beispiel Kupfer hinzugegeben werden.
Herstellung
50 Gramm Goldbarren werden in der Regel geprägt. Hierfür werden aus Feingoldgranulat Bleche oder Platten hergestellt, die eine bestimmte Stärke haben. Das geschieht durch auswalzen des Goldes. Danach werden die Rohlinge ausgestanzt, sodass sie das richtige Format und Feingewicht haben. Anschließend werden die Rohlinge in einen Prägering gegeben und mittels hydraulischen Presse auf ihre endgültige Form gebracht. Bei diesem Vorgang wird gleichzeitig die Beschriftung und das Logo des Herstellers eingefügt. Nach dem Prägen werden die Goldbarren kontrollverwogen und verpackt.
Beschriftung des Goldbarrens
Die Beschriftung eines Goldbarrens zeigt das Feingewicht, Feingehalt, Metallbezeichnung sowie Name und Logo des Herstellers.
Hersteller
Die hier zu kaufenden 50g Goldbarren kommen von den renommierten Herstellern Heraeus und Umicore. Heraeus ist ein deutsch-schweizerisches Unternehmen mit Sitz im Hessischen Hanau. Umicore ist ein belgisches Edelmetall-Unternehmen, dass sich unteranderem auf die Herstellung von Goldbarren spezialisiert hat.
Preis & Wert Goldbarren
Der Preis für 50 Goldbarren richtet sich nach dem aktuellen Goldpreis, plus einem Aufschlag der vom Hersteller und Verkäufer erhoben wird. Der Goldpreis unterliegt Schwankungen, da Gold an den Börsen der Welt gehandelt wird und somit dem Angebot und der Nachfrage unterliegt. Der Aufschlag enthält die Kosten der Herstellung, der Sicherheit, Lagerkosten, Transportkosten und anderer Kosten die in einem Unternehmen anfallen. Zusätzlich ist hier auch die Marge des Herstellers und des Verkäufers integriert.
Steuern Goldbarren
Der Kauf von Goldbarren ist in Deutschland Mehrwertsteuerfrei. Nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr, fällt beim Verkauf von Goldbarren, durch Privatpersonen, keine Steuer an. Die Versteuerung von Anlagegold wird im Umsatzsteuergesetz (UStG) § 25c geregelt.
Metall | Gold |
Form | Goldbarren |
Herkunftsland | diverse |
Hersteller | Verschiedene LBMA zertifiziert |
Serie | Goldbarren |
Reinheit | 999,9/1000 |
Feingewicht | 50,00 Gramm |
Gesamt Gewicht | 50,00 Gramm |
Zustand | Neuware |
Verpackung | Blisterverpackung mit Zertifikat |